BauKG

Die Koordination von Bauarbeiten wird im BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz BGBl. I 37/1999) sowie im § 8 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr 450/1994) geregelt. Das BauKG soll durch Koordinierung bei Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen erhöhen und dient zum Schutz von ArbeitnehmerInnen von verschiedenen ArbeitgeberInnen. Die Maßnahmen sind in einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan festzulegen.

Die BauherrIn ist jede natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, in deren Auftrag ein Bauwerk ausgeführt wird. Das BauKG richtet sich an jene BauherrIn, welche für die Umsetzung der nach BauKG erforderlichen Maßnahmen verantwortlich ist. Der/Die BauherrIn kann die Verpflichtungen an einen/eine ProjektleiterIn mit dessen/deren Zustimmung übertragen.

  • Planungkoordinator
    Koordinieren aller Planer bzw. Planungstätigkeiten, hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für die künftige Herstellung und auch spätere Nutzung und Instandhaltung des Bauvorhabens in der Planungsphase.

  • Baustellenkoordinator
    Koordinieren aller Beteiligten während der Errichtung des Bauvorhabens hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf der Baustelle.

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