Energieausweis

Der Energieausweis ist bei Neubauten und größere Renovierungen als baurechtliche Vorgabe notwendig. Bei Verkauf und Vermietung ist aufgrund des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes ebenfalls ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis enthält dabei Vergleichskennzahlen zur Bewertung des Energieverbrauchs von Gebäuden und Wohnungen. Bereits in der Planungsphase bei Neubauten oder Sanierungen kommt der Energieausweis als zentrales Instrument zur Optimierung der künftigen Gebäudequalität zum Einsatz. So können die erforderlichen Dämmstärken berechnet und die Gebäudehülle und das Haustechniksystem aufeinander abgestimmt werden. Zudem wird der Energieausweis im Rahmen der Wohnbauförderung zur Bemessung der gebäudebezogenen Förderungswürdigkeit sowie zur Ermittlung der Förderhöhe herangezogen.

Wohngebäude

  • Neubau
  • Größere Renovierungen

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